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Mag.a Iris Graf
Klinische und Gesundheitspsychologin |
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Bei psychologischen Behandlungen oder Psychotherapien von Kindern und Jugendlichen übernehmen Krankenkassen und Jugendämter, bis auf einen Selbstbehalt von € 10,- pro Behandlungseinheit á 50 Minuten, die gesamten Behandlungskosten (unabhängig vom Einkommen der Erziehungsberechtigten).
Erwachsene haben die Möglichkeit für Honorarkosten von Psychotherapien von den Krankenkassen
€ 21,80 (pro Behandlungseinheit á 50 Minuten) refundiert zu bekommen.
Behinderte Menschen aller Altersstufen können zusätzlich beim Sozialhilfereferat einen Antrag
auf Kostenübernahme stellen.
Wenn ein Kassenplatz frei ist, besteht auch die Möglichkeit der vollen Kostenübernahme durch
die Kasse.